Branchenübergreifende Überbrückungshilfen: Anträge ab 10. Juli 2020

Für kleine und mittlere Unternehmen

Der Bund stellt kleinen und mittleren Unternehmen die durch Corona bedingte Auflagen besonders betroffen sind eine weitere Liquiditätshilfe zur Verfügung.
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Umsatzausfälle vor allem im Dienstleistungssektor kaum nachgeholt werden können, weshalb die Möglichkeit vieler Unternehmen, Kredite zu beantragen und zu tilgen, begrenzt ist. Daher gewährt das jetzige Bundesprogramm Unternehmen, Organisationen und Selbstständigen Überbrückungshilfen für insgesamt drei Monate (Juni, Juli und August 2020) in Form von Billigkeitsleistungen zu den betrieblichen Fixkosten an.

Die Anträge zum Programm können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer online gestellt werden, die im Laufe des Antragsverfahrens die Höhe der erstattungsfähigen Kosten aufzeigen und belegen.

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Online-Portal zu Überbrückungshilfen ist freigeschaltet

Das Portal des Bundeswirtschafsministeriums (BMWi) zu den Überbückungshilfen ist nun online. Es bietet Unternehmen ausführliche Informationen und Checklisten zur Antragsberechtigung […]

  • Online-Portal zu Überbrückungshilfen ist freigschaltet

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  • Interaktiver Rechner für Überbrückungshilfe

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  • Wer ist antragsberechtigt?

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  • Wie wird die Auswirkung von Corona nachgewiesen?

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  • Wann endet die Antragsfrist?

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  • Die Auflistung der förderaktiven Kosten

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  • In welcher Höhe werden die Fixkosten erstattet?

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  • Wie hoch ist die maximale Fördersumme?

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  • Welche Laufzeit hat das Programm?

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  • Was ist wie nachzuweisen?

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  • Welche anderen Hilfen gibt es?

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