Ladenöffnungen / Maskenpflicht: Übersicht der Regelungen

Baden-Württemberg:

Öffnung kleinerer und mittlerer Läden ab 20. April 2020 mit bis zu 800 qm² Verkaufsfläche, allerdings nur unter strengen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Die Kontaktbeschränkungen und die Abstandspflicht bleiben weiter in Kraft.

Maskenpflicht:

Die Landesregierung in Stuttgart hat an diesem Vormittag eine landesweite Maskenpflicht für Geschäfte und den ÖPNV beschlossen inklusive Bahnsteige und Bushaltestellen. Sie tritt am kommenden Montag 27.04.2020 in Kraft. Neben „Alltagsmasken“ gingen auch ein Schal oder ein Tuch, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Die Maskenpflicht gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Schon jetzt gilt in Sulz am Neckar eine Maskenpflicht, in Kirchheim unter Teck soll sie ab dem 23. April gelten.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/fahrplan-fuer-lockerungen-der-corona-beschraenkungen/

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-105.html

Bayern:

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen,  1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte

Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.

Neben dem Tragen von Schutzmasken gilt es auch weiterhin, Hygiene- und Abstandsregeln konsequent einzuhalten sind

Maskenpflicht:

Ab kommenden Montag 27.04.2020 müssen die Menschen eine einfache Atemschutzmaske tragen wenn sie einkaufen oder oder Bahn und Bus fahren, inkl. Bahnsteige und Bushaltestellen. Die Regelung gilt auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr.

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-april-2020/?seite=1579https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/200416-ministerrat.pdf

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-105.html

Berlin:

Kleinere Läden dürfen in Brandenburg ab Mittwoch nächster Woche 22.04.2020 wieder öffnen – auch in Einkaufszentren. Das gilt für bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. Hygiene-Regeln gelten aber auch dann weiter. Die Menschen müssen den vorgeschriebenen Abstand einhalten. Es soll Einlasskontrollen bei Shopping-Centern geben, Menschenansammlungen sollen tabu bleiben.

Maskenpflicht:

In Berlin müssen auch Kinder seit Montag einen Maskenschutz im öffentlichen Personennahverkehr tragen, seit Dienstag nun auch in Läden. Ein Mindestalter gibt es hier nicht, auch kleine Kinder sollen Mundschutz tragen.

Bei Kontakt mit Risikopersonen wird ein solcher Schutz aber „dringend empfohlen“.

https://www.berlin.de/aktuelles/brandenburg/6144288-5173360-regierung-legt-erste-lockerungen-in-coro.html

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-103.html

https://www.focus.de/familie/eltern/ein-ueberblick-ab-welchem-alter-die-maskenpflicht-gilt-und-welche-strafen-jetzt-drohen_id_11923539.html

Brandenburg:

Über die bisherigen Regelungen hinaus dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern bzw. Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmetern reduzieren, unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen ab dem 22. April 2020 generell wieder öffnen.

Diese Lockerung gilt auch für Einkaufszentren (Malls / Shopping-Center) entsprechend. Dabei gilt die Bezugsgröße für die 800 Quadratmeter für die einzelnen Geschäfte.

Maskenpflicht:

Maskenpflicht in S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen sowie auch beim Einkauf ab Montag 27.04.2020. Diese Regelung gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.

In der Landeshauptstadt Potsdam herrscht ab der kommenden Woche 27.04.2020 eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen.

https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.663534.de

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-103.html

Bremen:

Nur Geschäfte mit einer Fläche bis zu 800 Quadratmeter dürfen allerdings ab Montag 20.04.2020 aufmachen. Größere Geschäfte dürfen ihre Fläche durch Trennwände reduzieren und so unter der 800-Quadratmeter-Grenze bleiben. Für Einkaufszentren gilt die Flächenbeschränkung nur in den jeweiligen Einzelgeschäften. Einzelhändler brauchen kein Sicherheitskonzept vorzulegen – anders als die Einkaufszentren.

Maskenpflicht:

Bremen hat sich als letztes Bundesland für eine Maskenpflicht ausgesprochen. Am Freitag 24.04.2020 will der Senat entsprechende Regelungen beschließen. Die Tragepflicht soll im ÖPNV sowie in Geschäften gelten. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/einkaufen-bremen-montag-lockerungen-geschaefte-einkaufszentren-100.html

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-103.html

Hamburg:

Der entscheidende Wert, ob ein Geschäft heute wieder verkaufen darf oder nicht ist 800. So viele Quadratmeter Verkaufsfläche darf ein Geschäft haben, um seine Türen wieder öffnen zu können

Größere Läden haben aber die Möglichkeit, ihre Verkaufsfläche einzuschränken – beispielsweise durch Absperrband oder Stellwände. Auch Einkaufszentren dürfen wieder öffnen. Insgesamt muss aber in den Geschäften und auf den Wegen dorthin sichergestellt werden, dass die Menschen mindestens anderthalb Meter Abstand zueinander halten können.

Information vom 22.04.2020!

Bundesweit dürfen Geschäfte bis 800 Quadratmeter Ladenfläche wieder öffnen – doch warum eigentlich diese Grenze? Ein Hamburger Gericht kippt diese nun für die Hansestadt und führt Argumente an, die genauso auch für andere Bundesländer gelten.

Das Land Hamburg legte nach Gerichtsangaben umgehend Beschwerde gegen seine Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht (OLG) als nächsthöherer Instanz ein. Zugleich beantragte die Stadt demnach, die Verordnung bis dahin in Kraft zu lassen und der Besitzerin des Geschäfts weiter nur den Verkauf auf 800 Quadratmetern zu erlauben.

Entscheidung Oberverwaltungsgericht vom 23.04.2020

Hamburgs Einzelhändler und Kaufhausbetreiber mit Läden über 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben umsonst gehofft. Das Oberverwaltungsgericht setzte am Donnerstag 23.04.2020 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes außer Kraft die es ihnen erlaubt hätte, doch zu öffnen. Geklagt hatte ein großes Sportgeschäft.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Corona-Grosse-Hamburger-Geschaefte-bleiben-vorerst-zu,corona2494.html

https://www.n-tv.de/politik/Hamburger-Gericht-kippt-800-qm-Grenze-article21733132.html

Maskenpflicht:

Ab Montag 27.04.2020 gilt eine Maskenpflicht im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr. Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Maske sind Kinder, die jünger als sieben Jahre alt sind. Auch Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder einer Behinderung keine Maske tragen können, brauchen keine Nasen- und Mundbedeckung zu tragen.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Corona-Regeln-In-Hamburg-oeffnen-die-ersten-Geschaefte,coronalockerungen100.html

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-105.

https://www.focus.de/familie/eltern/ein-ueberblick-ab-welchem-alter-die-maskenpflicht-

Hessen:

Erste Lockerungen der Beschränkungen gibt es im Einzelhandel: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab kommende Woche = 20.04.2020 wieder öffnen.  Dabei müssen strenge Schutzkonzepte mit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten sowie Warteschlangen vermieden werden. Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf.

Angesichts der Tatsache, dass sich die Mehrzahl der Nachbarländer für diesen Weg entschieden hat, wird Hessen auch größeren Einzelhändlern unter strengen Bedingungen die Öffnung erlauben: Sie müssen ihre Verkaufsfläche auf 800 qm reduzieren, und zwar so, dass die Abtrennung unmissverständlich und klar ist und auch durchgesetzt wird.

Maskenpflicht:

Auch Hessen wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Läden und im Nahverkehr ab nächster Woche 27.04.2020 zur Pflicht machen. Gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keinen Mund-Nasenschutz tragen können. In Hanau gilt bereits eine Maskenpflicht.

In Bad Homburg muss ab Freitag 24.04.2020 auch in der Fußgängerzone eine Maske getragen werden!

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/neue-lockerungen-fuer-hessische-geschaefte-in-corona-krise-16731657.htmlhttps://www.faz.net/aktuell/rhein-main/neue-lockerungen-fuer-hessische-geschaefte-in-corona-krise-16731657.html

https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/2020-04-18_auslegungshinweise_4.coronavo_final_003.pdf

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-103.html

Mecklenburg-Vorpommern:

Ab 20.04.2020: Geöffnet werden Einzelhandel bis zu 800 qm geöffneter Verkaufsfläche (das gilt für alle Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche, Geschäfte über 800 qm müssen ihre Verkaufsfläche entsprechend reduzieren). In Shopping-Centern/Shopping-Malls ist jeweils die Verkaufsfläche der einzelnen Geschäfte maßgeblich. Die zentralen Zugangs- und Aufenthaltsbereiche sind von Verkaufsständen freizuhalten..

Es gelten jeweils Auflagen: Abstandspflicht, Kundenbegrenzung. Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen müssen sicherstellen, dass sich auf je 10 qm Verkaufs-/Verkehrsfläche nur je 1 Kunde aufhält. Insbesondere in großen Supermärkten ist sicherzustellen, dass sich auf je 10 qm nur je 1 Kunde mit einem Einkaufswagen im Geschäft aufhält.

Maskenpflicht:

In Mecklenburg-Vorpommern sind Masken ab kommendem Montag 27.04.2020 Pflicht, allerdings nur im Nahverkehr und in Taxis. Dies gilt auch für Kinder ab Schuleintritt.  Einkaufen dürfen die Menschen ohne Mundschutz.

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.regierung-mv.de/Aktuell/?id=159374&processor=processor.sa.pressemitteilung

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-105.

Niedersachsen:

Ab dem 20.04.2020 können können Geschäfte zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen: • alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche.

Klargestellt wird ferner, dass sich in jedem Geschäft gleichzeitig nur eine Kundin oder ein Kunde je angefangener 20 qm für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche aufhalten darf, um einen Abstand von mindestens 1,5 m zwischen Personen im Geschäft sicherzustellen. Besteht die Gefahr einer Unterschreitung, etwa in Kassenbereichen, müssen Trennvorrichtungen vorgesehen werden

Maskenpflicht:

Auch Niedersachsen macht das Tragen einer Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel vom kommenden Montag 27.04.2020 an zur Pflicht, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums. Die gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.

In Wolfsburg ist das Tragen einer Alltagsmaske seit Montag 20.04.2020 Pflicht, und zwar in Geschäften, in öffentlichen Gebäuden, Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und in Bussen. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren. Außerdem gilt eine Übergangsfrist von einer Woche. Braunschweig zieht nach: Dort gilt ab Samstag 25.04.2020 eine Maskenpflicht in Geschäften und im ÖPNV

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Corona-Wolfsburg-muss-seit-heute-Maske-tragen,coronavirus1500.html

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-103.html

Nordrhein-Westfalen:

Insbesondere für den Handel ergeben sich Änderungen. So dürfen ab dem 20. April 2020 zusätzlich zu den bereits bekannten Handelseinrichtungen alle Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenbaumärkte einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäfte) öffnen. Auch Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels können wieder geöffnet werden.

Außerdem dürfen grundsätzlich alle Handelseinrichtungen dann betrieben werden, wenn die reguläre Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW 800 Quadratmeter nicht übersteigt. Dabei sind alle Einrichtungen verpflichtet, Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Eintritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen.

Die geänderte Coronaschutzverordnung gilt für den Zeitraum vom 20. April bis zunächst zum 3. Mai 2020. Ende April werden die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Kanzlerin zu einem nächsten Gespräch zusammenkommen, um über weitere Schritte zu beraten.

Maskenpflicht:

In Nordrhein-Westfalen gelten die Regeln ab Montag für den öffentlichen Nahverkehr, den Einzelhandel, für Arztpraxen sowie bei Handwerks- und Dienstleistungen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch hier werden explizit Wochenmärkte genannt. Die Regelung gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.

In Münster etwa gilt die Maskenpflicht seit Montag 20.04.2020 in Läden, auf Märkten, in Bussen und in öffentlichen Bereichen der städtischen Verwaltungsgebäude.

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-setzt-weitere-massnahmen-zum-umgang-mit-der-coronavirus-pandemie-um

https://rp-online.de/panorama/coronavirus/dorsten-und-muenster-erste-nrw-staedte-fuehren-maskenpflicht-wegen-corona-ein_aid-50134147

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-103.html

Rheinland-Pfalz:

Ab 20.04.2020  können folgende Geschäfte zusätzlich unter Auflagen von Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:

In Geschäften wird ein Verkauf auf bis zu 800 qm Verkaufsfläche ermöglicht. Sowie unabhängig von der Verkaufsfläche KfZ-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive.

Maskenpflicht:

In Rheinland-Pfalz wird es ab Montag 27.04.2020 eine Maskenpflicht geben. Diese Regelung gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.

https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/bund-und-laender-beschliessen-lockerungen-menschen-weiterhin-so-gut-wie-moeglich-vor-infektion-schuetz/

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-103.html

Saarland:

Im Zuge der Öffnung des Einzelhandels ab Montag 20.04.2020 unter Auflagen wird es im Saarland möglich sein, die Verkaufsfläche von Geschäften im Einzelhandel auf unter 800qm zu reduzieren, um so zumindest eine Teilöffnung zu erreichen. Damit wird auch eine einheitliche Regelung der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland sichergestellt.

Dies soll möglich sein, wenn eine qualifizierte Abtrennung der Verkaufsfläche von restlichen Flächen erfolgt. Eine qualifizierte Abtrennung ist eine physische und optische Abtrennung der geöffneten Verkaufsfläche, die die Zutrittsmöglichkeit und Einsehbarkeit der Restfläche ausschließt. Dies kann beispielsweise durch Öffnung nur einzelner Geschosse geschehen, durch abtrennbare Verkaufsräume oder durch die Abtrennung durch Schiebetüren, Rollos oder überkopfhohe Regalwände. Dazu Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Im direkten und schnellen Austausch mit dem Einzelhandelsverband und den Kollegen in Rheinland-Pfalz kommen wir zu dieser einheitlichen Regelung. Das bietet auch Geschäften mit mehr als 800qm eine faire Chance. Am wichtigsten ist und bleibt, dass alle Geschäfte – egal wie groß – sicherstellen müssen, dass Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln eingehalten werden können.“

Maskenpflicht:

Am Mittwoch kündigte auch das Saarland eine Maskenpflicht an. Sie soll ab der kommenden Woche 27.04.2020 gelten. Die Regelung gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.

https://corona.saarland.de/DE/service/medieninfos/_documents/pm_2020-04-17-abtrennung-verkaufsflaechen.html

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-103.html

Sachsen:

Auch das Sächsische Kabinett hat im Anschluss an die Beratung der Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin beschlossen, die Beschränkungen im Öffentlichen Leben zum Schutz vor einem Anstieg der Infektionen mit dem Corona-Virus vorsichtig zu lockern. Dazu wird es eine neue Verordnung geben, die am 17. April beschlossen wird und am 20. April in Kraft tritt.

Zu den wichtigsten Botschaften gehört, dass die Ausgangsbeschränkungen wegfallen werden. Kleinere Läden dürfen zusätzlich zu denjenigen, die geöffnet bleiben durften, wieder aufmachen. Auch die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern bleiben erhalten. Etwa alle zwei Wochen werden die Folgen der Lockerungen bewertet und die Regelungen überarbeitet.

Zusätzlich zu den bisher geöffneten Läden können künftig alle Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern öffnen.

Ab 20.04.2020 Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Geschäften – kann auch Schal sein, muss keine teure FFP2 Maske. KInder: Das Tragen von Masken gilt nur, wenn die Kinder dazu in der Lage sind, Entscheidung liegt im Ermessen der Eltern

https://www.coronavirus.sachsen.de/?_cp=%7B%22accordion-content-4444%22%3A%7B%221%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-4444%22%2C%22idx%22%3A1%7D%7D

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-105.

Sachsen-Anhalt:

Ladengeschäften jeder Art bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die Hygieneregeln und Zugangsbegrenzungen eingehalten werden. Es wird dringend empfohlen, in den Ladengeschäften eine textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes zu tragen.

Können größere Geschäfte Teile der Verkaufsfläche absperren, um öffnen zu dürfen?

Entscheidend ist, welche Verkaufsfläche im jeweiligen Miet-, Pachtvertrag oder der jeweiligen Baugenehmigung angegeben ist. Eine Verkleinerung der Verkaufsfläche durch Absperrungen führt nicht dazu, dass das jeweilige Ladengeschäft öffnen darf. Es besteht die Gefahr, dass damit zu viele Menschen angezogen werden und eine Verringerung der Verkehrsflächen durch Konzentration der angebotenen Waren im geöffneten Bereich zu mehr Andrang und Enge führt.

Welche Regelegungen muss ich bei Ladengeschäften und Einrichtungen beachten, um die Reduzierung von Kontakten und den Schutz des Personals vor Infektionen sicherzustellen?

Zur weiteren Kontaktminimierung und zur Verhinderung einer Ausbreitung der Krankheit COVID‐19 wurden weitergehende Hygieneregeln, Zugangsbeschränkungen, Einlasskontrollen und Abstandsregelungen festgelegt. Diese lauten:

Einhaltung von Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen,

Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen, die sicherstellen, dass sich je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde im Geschäft aufhält, ein verstärktes Reinigungsund Desinfektionsregime, zu dem unter Beachtung der jeweiligen Gegebenheiten in der Einrichtung ein Konzept zu erstellen ist, welches die aktuellen Empfehlungen der allgemeinen Hygiene berücksichtigt; die zuständigen Behörden sind berechtigt, die Einhaltung der erweiterten Schutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Auflagen zu erteilen,

Vermeidung von Ansammlungen von mehr als fünf Personen, insbesondere Warteschlangen von Kunden (z. B. durch Öffnung einer ausreichenden Zahl von Kassen),

Information der Kunden über gut sichtbare Aushänge und regelmäßige Durchsagen über die Verpflichtung zur Abstandsregelung und zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen; bei Zuwiderhandlungen sind unverzüglich Hausverbote auszusprechen.

Maskenschutz:

Auch Sachsen-Anhalt verpflichtet alle Bürger, beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das gelte ab Donnerstag 23.04.2020, berichten mehrere Medien.

Dies gilt auch für Kinder ab 2 Jahren!

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/#c238362

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-105.

Schleswig-Holstein:

Anpassungen zu den bestehenden Regelungen ab dem 20. April 2020 in Schleswig-Holstein geregelt:

Stationäre Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern können unter Auflagen geöffnet werden. Die Auflagen betreffein insbesondere die einzuhaltende Mindesabstände von 1,5 m zwischen Personen sowie Hygienemaßnahmen. Zudem muss die Kundenanzahl auf maximal eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche im Ladengeschäft und Vereinzelungsmöglichkeit wartender Kunden vor der Tür durchgeführt werden.

Verfügen Geschäfte im Normalbetrieb über eine Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, so ist eine Reduzierung dieser Fläche auf die zulässigen 800 Quadratmeter möglich. Dabei ist die nicht genutzte Verkaufsfläche deutlich sichtbar von der zulässigen Verkaufsfläche abzugrenzen (z. B. durch Stellwände).

Maskenpflicht:

In Schleswig-Holstein soll die Maskenpflicht ab Mittwoch, dem 29.04.2020 gelten, kündigte der Ministerpräsident an. Sie soll sich auf den Einzelhandel, auf Märkte und den öffentlichen Nahverkehr beschränken. Diese Regelung gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.

https://schleswig-holstein.de/DE/Presse/PI/pressemitteilungen_node.html

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

Thüringen:

Einzelhandel: Kleinere Geschäfte sollen öffnen dürfen

Ebenfalls ab dem 27. April sollen kleinere Einzelhandelsläden wieder öffnen dürfen. Voraussetzung dafür sei, dass die Läden nicht größer als 800 Quadratmeter Verkaufsraum haben und Personal und Kunden ausreichend geschützt würden, um Infektionswege so zu unterbinden. Es gelten unter anderem eine Personenbegrenzung. Pro 20 Quadratmeter Ladenfläche solle sich eine Person im Geschäft aufhalten dürfen.

Maskenschutz:

Die Thüringerinnen und Thüringer müssen von Freitag 24.04.2020 an eine Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen tragen. Das hat die Landesregierung am Mittag beschlossen. Diese Regelung gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.

In Jena besteht bereits Maskenpflicht.

Im Kreis Nordhausen ist der Gesichtsschutz vorgeschrieben

https://www.mdr.de/thueringen/corona-lockerung-ramelow-pressekonferenz-schulen-100.html

https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Laender-beschliessen-Maskenpflicht-article21728382.html

https://www.tagesschau.de/inland/corona-maskenpflicht-105.

Stand: 26.04.2020

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