Aktueller Bund-Länder-Beschluss

Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen

Bund und Länder haben die beschlossenen Corona-Regeln bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Es bleibt besonders wichtig, Kontakte zu vermeiden. Die aktuellen Regeln und Einschränkungen im Überblick.

Die seit dem 16. Dezember geltenden Beschränkungen wirken: Die Neuinfektionen gehen zurück. Die Belastungen der Krankenhäuser und Intensivstationen sind leicht rückläufig. Die neu hinzugetretene Mutation des Virus macht es aber notwendig, die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland noch einmal deutlich zu senken. Deshalb haben Bund und Länder die geltenden Regelungen und Kontaktbeschränkungen bis zum 14. Februar 2021 verlängert.

Die seit 16. Dezember geltenden zusätzlichen Maßnahmen wurden ebenfalls verlängert. So sind Teile des Einzelhandels sowie Friseursalons geschlossen. Schulen sollen bis zum 14. Februar 2021 grundsätzlich geschlossen bleiben oder die Präsenzpflicht soll ausgesetzt werden. Analog wird in Kitas verfahren.

In Landkreisen und Ländern mit hohen Inzidenzen werden die Länder weiterhin über die allgemeinen Regeln hinausgehende umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen.

Bund und Länder werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 14. Februar zu beraten. Bis dahin wird eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeitet. […]

Was muss ich beachten, wenn ich einkaufen gehe?

Der Groß- und Einzelhandel bleibt weitestgehend geöffnet. Das gilt für Lebens-mittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken und Drogerien, Babyfachmärkte, Sanitäts- und Reformhäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker. Ebenfalls können Auto- und Fahrradwerkstätten öffnen sowie Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons. Zeitungen, Tierbedarf und Futtermittel dürfen weiter verkauft werden. Der Verkauf von non-food Produkten kann eingeschränkt werden. Alle anderen Geschäfte bleiben weiter bis zum 14. Februar 2021 geschlossen.

Beim Einkauf müssen Auflagen zur Hygiene eingehalten, der Zutritt zum Geschäft gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Generell soll sich in einer Einrichtung mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern insgesamt höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche befinden. Bei größeren Geschäften gilt ab 800 Quadratmetern zusätzlich die Erlaubnis von einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.

Darüber hinaus gilt in allen Bundesländern eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske beim Einkaufen. Zu den medizinischen Masken zählen sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95 oder FFP2. Die Maskenpflicht gilt auch vor Einzelhandels-geschäften und auf Parkplätzen. Dies wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724

Quelle Medizinische Masken: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

Welche Beschlüsse haben Bund und Länder gemeinsam verfasst?

Diesen Beitrag teilen