Corona-Regeln der Bundesländer „Lockdown mit Löchern“ – was wo gilt

DIESE SEITE WIRD IMMER WIEDER AKTUALISIERT!

Unten aufgeführte Informationen finden Sie unter dem link:

Stand vom 11.01.2021 laut ….

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/lockdown-regeln-bundeslaender-101.html

Baden-Württemberg

Corona-Verordnung

Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten größtenteils am 11. Januar 2021 in Kraft.

Änderungen der Corona-Verordnung zum 11. Januar 2021

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Lockdown zu verlängern und zu verschärfen. Was das für die Regelungen in Baden-Württemberg bedeutet, haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengefasst.

Auszug […]

Einzelhandel

Der Einzelhandel schließt bis zum 31. Januar. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet:

[…]
  • Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren
  • Zeitschriften- und Zeitungskioske

Eine vollständige Liste finden Sie auf» Baden-Württemberg.de

Besonderheiten

Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten

Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygienekonzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden.

  • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen
  • Gesteuerter Zutritt
  • Warteschlangen vermeiden

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Auf_einen_Blick_Lockdown_Januar_DE.PDF

Darf unter Auflagen geöffnet oder möglich bleiben:

  • Abholdienste im Einzelhandel, in Bibliotheken und Archiven (Click&Collect) nach vorheriger Bestellung möglich […]
  • Copyshops […]
  • Fotostudios (Verkauf von Sortiment möglich, wenn Dienstleistungstätigkeit überwiegt) […]
  • Lottoannahmestellen in Geschäften mit überwiegendem Anteil der erlaubten Waren (z.B. Lebensmittelmärkte) […]
  • Poststellen und Paketdienste […]

Stand: 08.01.2021

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Januar_2021_offen_geschlossen.pdf

Bayern

Im Nahverkehr und Einzelhandel Bayern beschließt FFP2-Maskenpflicht

Stand: 12.01.2021 17:10 Uhr

Bayern führt von Montag an eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften ein. Das hat das Kabinett beschlossen. Andere Bundesländer äußerten sich skeptisch.

Um die Corona-Pandemie weiter einzudämmen, verpflichtet Bayern seine Bürger vom kommenden Montag an zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. Das hat das Kabinett in München beschlossen. […]

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/bayern-beschliesst-maskenpflicht-101.html

Stand: 11.01.2021 01:47 Uhr

[…] Ab heute können vorher bestellte Waren im Einzelhandel abgeholt werden (Click & Collect) – unter Wahrung strikter Schutz- und Hygienekonzepte. […]

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/lockdown-regeln-bundeslaender-101.html

Stand: 12.01.2021, 07:12 Uhr

FAQ: Neue Corona-Regeln seit Montag – Das müssen Sie wissen

Seit dem 11. Januar kommen zu den bisherigen Regeln neue Corona-Maßnahmen hinzu. Was bedeutet das für private Treffen, Schulen, Hotspots und den Einzelhandel? Ein Überblick mit Antworten auf Fragen zu den neuen Auflagen […]

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/faq-zu-den-corona-regeln-ab-montag-in-bayern-das-muessen-sie-wissen,SLh0PVd

Geschäfte: Click und Collect

Grundsätzlich gilt: Kunden können telefonisch oder online in einem Geschäft etwas bestellen und unter Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln abholen. Die Abholungen sollen gestaffelt erfolgen.

Müssen alle FFP2-Masken tragen? Die Verpflichtung zu FFP-Masken beim „Click & Collect“-Einkauf gilt für das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen auch auf zugehörigen Parkplätzen und Warteflächen. Wenn das Personal im Kassen- und Thekenbereich geeignete Schutzwände hat, besteht keine Maskenpflicht.

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/click-and-collect-startet-in-bayern-das-sind-die-bedingungen,SLhU2sY

Berlin

Wegen der weiterhin hohen Infektionszahlen bleibt das öffentliche und private Leben mindestens bis zum 14. Februar eingeschränkt – auch in Berlin gilt ein vergleichsweise strenger Lockdown.

[…]

Quelle: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

[…]

Einkaufen

Ab 24. Januar ist beim Einkaufen das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske vorgeschrieben. Alltagsmasken aus Stoff oder andere Bedeckungen des Mundes und der Nase sind dann nicht mehr erlaubt. Für Bedürftige will der Senat ein Kontingent der Masken bereitstellen, die Verteilung soll über die Bezirke laufen.

Quelle: https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/04/berlin-corona-massnahmen-lockerung-ausgang-kontakt-erlaubt.html

Einzelhandel, Märkte

Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes vom 14. November 2006 (GVBl. S. 1045), das zuletzt durch das Gesetz vom 13. Oktober 2010 (GVBl. S. 467) geändert worden ist, dürfen nicht geöffnet werden.

Ausgenommen vom Verbot nach Satz 1 ist der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke, Tabakprodukte, Schreibwaren, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Tierbedarf, Apotheken, Einrichtungen zum Erwerb von Sanitätsbedarf sowie von Hör- und Sehhilfen und Verkaufsstellen zum ausschließlichen Erwerb von Weihnachtsbäumen, Drogerien, Reformhäuser, Tankstellen, Abhol- und Lieferdienste, Wochenmärkte mit Beschränkung auf die für den Einzelhandel zugelassenen Sortimente, gewerblicher Handwerkerbedarf, Fahrrad- und Kfz-Werkstätten. […]

Quelle: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Corona-Lockdown: Das gilt ab Sonntag 10.01.2021 in Berlin

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie bleibt das öffentliche Leben in Berlin vorerst weitgehend heruntergefahren. Der Senat verlängerte den seit 16. Dezember geltenden Lockdown bis 31. Januar 2021. […]

Einkaufen

Die neue Infektionsschutzverordnung gilt ab Sonntag (10. Januar 2021):

Welche Regelungen gelten wie bisher?

Handel weiterhin stark eingeschränkt

Viele Geschäfte sind zu, etwa Friseure, Kosmetiksalons, Bau- und Möbelmärkte, große Kaufhäuser oder Läden für Kleidung. Ausgenommen sind der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Apotheken, Sanitätshäuser oder Drogerien. Buchläden, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten und Banken dürfen ebenfalls öffnen. […]

Quelle: https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/6406143-958092-lockdown-corona-das-gilt-ab-sonntag-in-b.html

Brandenburg

Was in Brandenburg jetzt erlaubt ist – und was verboten

Nach wie vor herrscht in Brandenburg ein äußerst dynamisches Infektionsgeschehen, hinzu kommen neue Gefahren durch das mutierte Coronavirus B117. Die Landesregierung hat deshalb am 21. Januar die Schutzmaßnahmen nochmals überarbeitet. […]

Die Brandenburger Landesregierung hat die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern vom 19. Januar 2021 weitgehend übernommen. Der bestehende Lockdown wurde vorerst bis zum  14. Februar verlängert. Die neue Eindämmungsverordnung tritt am Samstag, den 23. Januar 2021, in Kraft. Zuvor muss sie noch im Gesetzesblatt veröffentlicht werden.

Maskenpflicht

Grundsätzlich haben alle Personen ab sechs Jahren im öffentlichen Raum überall dort eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wo die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen nicht möglich ist.

Dazu gehören zum Beispiel Banken, Postfilialen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Behörden und der ÖPNV. Auch in Bahnhöfen sowie in den dazugehörigen Bereichen (insbesondere Wartebereiche, Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhofsvorplätze) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch in allen Arbeits- und Betriebsstätten sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden haben die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In Aufzügen müssen alle Personen eine Maske tragen.  In all diesen Bereichen müssen ab dem 23. Januar medizinische Masken, also OP-Masken oder FFP2-Masken, getragen werden.

Ausgenommen von der Maskenpflicht bleiben zum Beispiel Gehörlose oder Menschen, denen das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Auch Kinder bis sechs Jahre sind ausgenommen.

Einzelhandel

Grundsätzlich gilt, dass vorerst bis 14. Februar Geschäfte geschlossen bleiben müssen. Ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Buch- und Zeitungshandel, Futtermittelmärkte, Tankstellen, Tabakhändler, Banken, Poststellen, Werkstätten, Waschsalons, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Optiker und Hörgeräteakustiker, sowie Abhol- und Lieferdienste. Bau und Gartenfachmärkte sind für Kunden mit Gewerbeschein geöffnet. Der Großhandel bleibt offen.

Der Einzelhandel muss sicherstellen, dass sich nicht mehr als eine Kundin oder ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält. Ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern ändert sich diese Bezugsgröße auf 20 Quadratmeter pro Kundin und Kunde. Verkaufspersonal wird hierbei nicht mit eingerechnet.

Quelle: https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/04/brandenburg-corona-massnahmen-lockerung-ausgang-kontakt-erlaubt.html

Bremen

In Bremen werden die getroffenen Bund-Länder-Beschlüsse lockerer ausgelegt: Die Bremer Landesregierung nimmt auch weiterhin Kinder von bestimmten Kontakt-Beschränkungen aus.

Nach dem Bund-Länder-Treffen vom 5. Januar 2021 ist klar: Der aktuelle Corona-Lockdown wird bis Ende des Monats verlängert und teilweise verschärft. Während die neuen Regeln in Hamburg bereits gelten, treten sie in Bremen am Montag in Kraft. Am Freitag hatte der Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft sie im Detail beschlossen.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/lockdown-regeln-bundeslaender-101.html

Quelle: https://www.bremen.de/corona

[…]

Schärfere Kontaktbeschränkungen

Ab Montag sind Treffen jenseits des eigenen, mehrköpfigen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Eine ähnliche Regelung galt bereits im Frühjahr 2020. Aber: Kinder bis zwölf Jahren zählen in Bremen nicht dazu. Das bedeutet: Ein Bremer Haushalt darf Besuch von einer Person bekommen, die Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren mitbringen kann. Kinder, die älter sind, zählen als eigenständige Person. Auch Treffen von Kindern aus mehr als zwei Haushalten sind in Bremen und Bremerhaven weiterhin erlaubt. Eine Personen-Obergrenze gibt es nicht

Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/corona-regeln-bremen-lockdown-100.html

[…]

OP-Maskenpflicht im ÖPNV und Einzelhandel

Es soll eine Verschärfung der Maskenpflicht in Bremen und Bremerhaven geben. In Bussen und Bahnen sollen die Fahrgäste künftig statt einfacher Masken aus Stoff medizinische Masken tragen. Es gibt aber keine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder solchen mit den Standards KN95/N95. Die einfacheren sogenannten OP-Masken reichen auch. Dies gilt auch für den Einzelhandel. Sollten Kontakte zu anderen Personen generell enger oder länger sein, empfiehlt der Senat medizinische Masken. Dies gilt auch für geschlossene Räume.

[…]

Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/lockdown-verlaengerung-bremen-bremerhaven-maskenpflicht-homeoffice-100.html

Hamburg

Kurz & knapp Was gilt denn jetzt?

Stand: 22. Januar 2021

Trotz des Rückgangs der Neuinfektionen ist die Pandemielage in Deutschland weiterhin kritisch. Im Hinblick auf das Risiko durch neue Virusmutationen haben Bund und Länder beschlossen, den Lockdown bis mindestens 14. Februar zu verlängern und die Maßnahmen in bestimmten Bereichen zu schärfen. Ihr Ziel ist es, das Risiko einer Ansteckung deutlich zu senken, so dass weniger Menschen schwer erkranken oder sogar sterben. Dieser Artikel gibt einen einfachen Überblick über das, was seit Freitag, 22. Januar 2021, in Hamburg rechtlich gilt. Die Regeln sind für alle verbindlich. Sie finden auch zahlreiche Links zu weiterführenden Informationen

Das ist neu

Erweiterte Maskenpflicht

Um die Schutzwirkung zu erhöhen, reichen einfache Stoffmasken nicht mehr aus. Stattdessen müssen medizinische Masken getragen werden. Sie schützen besser als Alltagsmasken aus Stoff und unterliegen geprüften Standards.

Medizinische Masken sind vorschrieben

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Flügen, in Taxen und anderen kommerziellen Beförderungsangeboten,
  • beim Einkaufen,
  • in öffentlichen Gebäuden,
  • in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und bei Gesundheitsbehandlungen,
  • bei Gottesdiensten
  • sowie im Arbeitszusammenhang.
[…]

Einzelhandel

  • Geschäfte für Lebensmittel und den täglichen Bedarf sowie Lebensmittelstände auf Wochenmärkten sind geöffnet. Dazu zählen vor allem: Drogerien, Apotheken und Reformhäuser, Abhol- und Lieferservices, Getränkemärkte, Tankstellen, Waschsalons und Reinigungen, Tierbedarf, Zeitungen und Zeitschriften.
  • Alle anderen Geschäfte des Einzelhandels, deren Angebot nicht für den täglichen Bedarf nötig ist, sind geschlossen. Diese betroffenen Geschäfte dürfen aber einen kontaktlosen Bestell- und Abholservice (Click & Buy) einrichten.Diese betroffenen Geschäfte dürfen aber einen kontaktlosen Bestell- und Abholservice (Click & Buy)
[…]

Quelle: https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/

Hessen

Lesefassung (Stand: 23. Januar 2021) 1

Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 26. November 2021

Auszüge aus der o. g. Verordnung:

[…]

§1a

Mund-Nasen-Bedeckung (1)Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen während des Aufenthaltes […]

  1. in den Publikumsbereichen des Groß- und Einzelhandels einschließlich der Bereiche vor den Geschäften sowie der Ladenstraßen nach § 2 Abs. 4 der Hessischen Richtlinie über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten vom 5. Dezember 2016 (StAnz. 2016, 1696), der Wochen-, Spezial- und Flohmärkte sowie vergleichbaren Verkaufsveranstaltungen, in und auf Direktverkaufsstellen vom Hersteller oder Erzeuger, in Geschäften des Lebensmittelhandwerks sowie von Poststellen, Banken, Sparkassen, Tankstellen, Wäschereien und ähnlichen Einrichtungen […]

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist ebenso zu tragen während der Teilnahme an Zusammenkünften nach § 1 Abs. 2a und Zusammenkünften und Veranstaltungen nach § 1 Abs. 2b als Besucherin oder Besucher sowie bei der Wahrnehmung von Bildungsangeboten, die in geschlossenen Räumen stattfinden. Im Übrigen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, insbesondere medizinische Masken nach Abs. 2 Satz 2, dringend empfohlen, wenn die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann. § 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes bleibt unberührt.
2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Abs. 1 ist jede vollständige, an der Gesichtshaut anliegende Bedeckung von Mund und Nase, die aufgrund ihrer Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungs-fähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache deutlich zu verringern. In den Fällen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 7 und 8 sowie während der Teilnahme an Zusammenkünften nach § 1 Abs. 2a in geschlossenen Räumen sind medizinische Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden […]

§3

Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen

Der Betrieb von Einrichtungen des Groß- und Einzelhandels, einschließlich der Wochenmärkte und Direktverkäufe vom Hersteller oder Erzeuger und der Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, sowie von Poststellen, Banken, Sparkassen, Tankstellen, Wäschereien und ähnlichen Einrichtungen hat unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen. Im Publikumsbereich ist sicherzustellen, dass

  1. aufgrund geeigneter Maßnahmen, insbesondere durch Steuerung der Besucherzahlen, der nach § 1 Abs. 1 Satz 2 gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
  2. Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht werden und
  3. auf die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche höchstens eine Person je angefangener Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern und auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine Person je angefangener 20 Quadratmeter eingelassen wird; für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche maßgebend.

Der Verzehr von Speisen und Getränken in der unmittelbaren Umgebung der Verkaufsstätte ist untersagt. […]

§ 3a

Schließung von Verkaufsstätten des Einzelhandels

(1) Die Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. Satz 1 gilt nicht für den Online-Handel sowie

  1. den Lebensmitteleinzelhandel,
  2. den Futtermittelhandel,
  3. die Wochenmärkte,
  4. den Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger,
  5. die Reformhäuser,
  6. die Feinkostgeschäfte,
  7. die Geschäfte des Lebensmittelhandwerks,
  8. die Getränkemärkte,
  9. die Abhol- und Lieferdienste,
  10. die Babyfachmärkte,
  11. Apotheken,
  12. Drogerien,
  13. die Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker,
  14. die Poststellen,
  15. die Tankstellen, Tankstellenshops, Autohöfe und Autoraststätten,
  16. Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden, den Zeitungsverkauf,
  17. die Tierbedarfsmärkte einschließlich der Verkaufsstellen des Jagd- und Angelbedarfs,
  18. Verkaufsstellen für Schnitt- und Topfblumen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck,
  19. Ersatzteilverkaufsstätten für Kraftfahrzeuge und Fahrräder.

Entscheidend ist der Schwerpunkt im Sortiment; über eine Grundversorgung hinausgehende Sortimentserweiterungen sind nicht gestattet. Abweichend von Satz 1 können Baumärkte ausschließlich für gewerblich tätige Handwerkerinnen und Handwerker öffnen.

(2) Abs. 1 Satz 1 gilt nicht für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 14. Februar 2021 außer Kraft.

Quelle: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/03_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand23.01.21_barrierefrei.pdf

Mecklenburg Vorpommern

Welche Geschäfte bleiben weiterhin geöffnet?

Momentan ist der Einzelhandel in weiten Teilen geschlossen. Die Grundversorgung der Bevölkerung bleibt weiterhin gewährleistet.

Folgende Geschäfte bleiben weiterhin geöffnet:

Auszug: […]

  • Zeitungsverkauf
  • Poststellen

Geschlossene Geschäfte können weiterhin Abhol- und Lieferdienste anbieten.

Dabei sind folgende Regeln zu beachten:

  • Die Abtandspflicht von 1,5 Metern.
  • Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch). Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis 6 Jahren und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung bzw. einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die Verkäuferinnen und Verkäufer sind von der Maskenpflicht befreit, wenn sie durch andere Schutz­vorrichtungen, zum Beispiel eine Plexiglasscheibe, geschützt werden.

Die Besucherzahlen sind so zu begrenzen, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter gewährleistet werden kann.

Quelle: https://www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs/

Niedersachsen

Geänderte Corona-Verordnung in Kraft

Quelle: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/geanderte-corona-verordnung-in-kraft-196486.html

Diese Änderungen in der Corona-Verordnung sind am 25. Januar 2021 in Kraft getreten. Befristet ist die Geltungsdauer der Verordnung auf den 14. Februar 2021

Weitere Informationen:

Bund und Länder haben sich am 19. Januar 2021 auf die Verlängerung des bestehenden Lockdowns sowie auf weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geeinigt.

Auf dieser Basis wird die aktuell gültige Niedersächsische Corona-Verordnung zeitnah angepasst werden.

Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Mund-Nasen-Bedeckung:

Jede Person hat, unbeschadet der Regelungen dieser Verordnung über Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen, Dienstleistungen und des Betriebs von Einrichtungen, in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs oder Kundenverkehrs zugänglich sind, und in den vor diesen Räumen gelegenen Eingangsbereichen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. […]

Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Einzelhandel

Der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken dürfen weiterhin öffnen. Hier wird die Maskenpflicht insofern ausgeweitet, dass es sich um medizinische Masken handeln muss. […]

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Corona-Regeln-Was-ist-in-Niedersachsen-erlaubt-was-nicht,corona5540.html

Auslieferung und Abholung (Click & Collect) sind möglich

So können Einzelhändler ihre Waren auf Bestellung ausliefern. Zudem ist der „Verkauf im Fernabsatz zur Abholung bei kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume unter Wahrung des Abstandsgebots“ zulässig. „Kunden können online oder per Telefon Waren bestellen und diese dann fertig konfektioniert vor der Tür eines Geschäfts abholen“, erklärte Claudia Schröder in der Pressekonferenz.

Die Verordnung liefert auch Hinweise für Geschäfte mit gemischten Sortimenten, beispielsweise Geschenkartikeln und Lebensmitteln. Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiter öffnen und verkaufen, allerdings mitunter dann auch nur die zulässigen Waren wie etwa Lebensmittel verkaufen:

„Zulässig sind auch Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment, das auch regelmäßig Waren umfasst, die dem Sortiment einer der in Satz 1 Nrn. 1 bis 9 und 16 bis 19 genannten Verkaufsstellen entsprechen, wenn die Waren den Schwerpunkt des Sortiments bilden; bilden die betreffenden Waren nicht den Schwerpunkt des Sortiments, so ist der Verkauf nur dieser Waren zulässig. Die Ausweitung der regelmäßigen Randsortimente durch die Betriebe und Einrichtungen nach Satz 1 Nrn. 1 bis 23 ist unzulässig.“ […]

Quelle: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/handel/betrieb1/lockdown2.html

Nordrhein-Westfalen

Am 5. Januar haben Bund und Länder neue Maßnahmen und Regeln beschlossen. Ab wann gelten die neuen Regeln in Nordrhein-Westfalen?

Die aktuellen Corona-Maßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen mit der ab 11. Januar gültigen neuen Coronaschutzverordnung umgesetzt.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin haben sich am 5. Januar auf weiterführende Maßnahmen geeinigt, um die Ausbreitung des Virus noch wirksamer zu bekämpfen.

Ministerpräsident Armin Laschet hat nach den Bund-Länder-Beratungen über die Ergebnisse informiert [l…]

Quelle: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a21

Wird der Einzelhandel geschlossen?

Ja. Der Einzelhandel bleibt bis zum 31. Januar geschlossen. Ausgenommen davon sind: Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Lebensmittelwochenmärkte, Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Kioske und Zeitungsverkaufsstellen, Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte, Großhandel (für Großhandelskunden), die Abgabe von Lebensmittel durch soziale Einrichtungen (Tafeln).

Ist Versandhandel und die Abholung von Waren durch Kunden möglich?

Ja. Der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren ist zulässig. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist nur zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.

Quelle: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a21

Rheinland-Pfalz

Was im Teil-Lockdown geht und was nicht Diese Corona-Regeln gelten seit Montag in Rheinland-Pfalz

Bereits mehrfach wurde die Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz verändert. Das sind die aktuellsten Regelungen für die Zeit bis zum 31. Januar. […]

§5 Voraussetzungen für die Öffnung von öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen

(1) Ämter, Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende Einrichtungen (einschließlich der Notariate und Rechtsanwaltskanzleien), Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe oder ähnliche öffentliche Einrichtungen können unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen öffnen, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist. Abhol-, Liefer- und Bringdienste öffentlicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

(2) Gewerbliche Einrichtungen sind, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist, für den Kundenverkehr geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

(3) Von der Schließung nach Absatz 2 Satz 1 ausgenommen sind […]

  1. Banken und Sparkassen, Poststellen,
  2. Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf […]

Bietet eine Einrichtung neben den in Satz 1 genannten Waren oder Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an, ist dies zulässig, soweit das weitere Waren- oder Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt des Verkaufssortiments oder Angebots bildet. […]

Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/coronaregeln-in-rheinland-pfalz-100.html

Quelle: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/15._CoBeLVO/15._CoBeLVO.pdf

Saarland

Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 8. Januar 2021

Auszug […]

(3) Untersagt ist die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels sowie die Öffnung von Ladenlokalen, deren Betreten zur Entgegennahme einer Dienst- oder Werkleistung erforderlich ist. Von dem Verbot des Satzes 1 ausgenommen sind

1.Lebensmittelhandel, auch Getränkemärkte und Wochenmärkte deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Direktvermarkter von Lebensmitteln,

2. Abhol- und Lieferdienste, […]

7.Post und sonstige Annahmestellen des Versandhandels, […]

10.Zeitungskioske, Zeitungsverkaufsstellen, […]

11.Online-Handel, […]

Mischsortimente in SB-Warenhäusern oder Vollsortimentgeschäften, sowie in Discountern und Supermärkten und sonstigen Ladengeschäften dürfen verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil im gesamten Warenangebot wesentlich überwiegt (Schwerpunktprinzip). Diese Betriebe dürfen alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich– auch in Form von Aktions-angeboten– verkaufen. Eine Ausweitung des Angebots über das zum 12. Dezember 2020 geltende Angebot hinaus ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Quelle: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/downloads/_documents/corona-verfuegungen/dld_2021-01-08-amtsblatt-rechtsverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Sachsen-Anhalt

9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS‐CoV‐2 in Sachsen‐Anhalt Fragen und Antworten (FAQs) Stand: 25. Januar 2021
[…]

Haben kommerzielle Einrichtungen und Dienstleistungen weiter geöffnet?
Ladengeschäfte sind grundsätzlich zu schließen.

Weiterhin öffnen dürfen:
[…] • Online-Handel
Abhol- und Lieferdienste
• Banken und Sparkassen, die Poststellen,
• Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, […]

Bei Ladengeschäften, die ein Mischsortiment führen, ist eine Öffnung zulässig, wenn der zuge-lassene Sortimentsteil überwiegt. Ein Modegeschäft das nur einen kleinen Zeitschriftenstand hat oder ein Elektronikmarkt, der auch Kaffee verkauft, dürfen damit nicht öffnen. Ein Drogeriemarkt, der neben Hygieneartikeln in geringerem Umfang auch Haushalts‐ oder Spielwaren verkauft, dagegen schon.
[…] Sofern Ladengeschäfte für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen, sind die allgemeinen Hygieneregeln und Zugangsbegrenzungen eingehalten werden. Bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern gilt, dass sich maximal ein Kunde je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche in der jeweiligen Einrichtung aufhalten darf. Ab einer Größe von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche gilt, dass sich zusätzlich zu den bis 800 Quadratmetern zulässigen Personen, maximal ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche in der jeweiligen Einrichtung aufhalten darf. Für eine Einrichtung mit 1.600 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen somit für die ersten 800 Quadratmeter 80 Personen und für die weiteren 800 Quadratmeter weitere 40 Personen, insgesamt also 120 (80+40) Personen eingelassen werden. Je weiterer 800 Quadratmeter kämen in diesem Fall 40 Personen hinzu.
Kund*innen und Besucher*innen haben in geschlossenen Räumen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. […]

Quelle: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/#c238355

Sachsen

Diese Corona-Regeln gelten ab 11. Januar in Sachsen

Stand: 11. Januar 2021, 19:57 Uhr

In Sachsen gelten ab dem 11. Januar neue Corona-Regeln. Das hat das sächsische Kabinett beschlossen. Welche Beschränkungen gibt es? MDR SACHSEN fasst die aktuellen Regeln der sächsischen Corona-Schutzverordnung zusammen. Sie gilt vorerst bis einschließlich 7. Februar.

Geöffnete Geschäfte

[…]
  • Abhol- und Lieferdienste […]
  • Poststellen […]
  • Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs […]

Es gelten folgende Regeln:

  • Erstellung eines Hygienekonzepts
  • Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln
  • Maskenpflicht
  • Kontaktdatenerhebung (Ausnahme für Groß- und Einzelhandelsgeschäfte, Läden und Verkaufsstände sowie Liefer- und Abholservice)
  • Begrenzung der Kundenzahl (bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde pro zehn Quadratmeter, auf Flächen darüber hinaus zusätzlich ein Kunde pro 20 Quadratmeter)

Quelle: https://www.mdr.de/sachsen/corona-regeln-schutz-verordnung-januar-anfang-februar-100.html#sprung5

Click and Collect

„In Sachsen ist die Abholung bestellter Waren in Geschäften ausrücklich untersagt. Die Lieferung von Ware an den Kunden ist aber erlaubt“ laut zdf.de/Nachrichten…..

Stand: 17.12.20

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/corona-click-collect-einkaufen-100.html

Schleswig-Holstein

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)

Verkündet am 22. Januar 2021, in Kraft ab 25. Januar 2021

Auszug aus der Landesverordnung […]

§8 Einzelhandel

(1) Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Satz 1 gilt nicht für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln). Im Falle von Mischsortimenten sind die überwiegenden Sortimentsteile maßgeblich. Die Kundenzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt, soweit nicht das Sortiment überwiegend aus Lebensmitteln besteht.

(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren zulässig, sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt.

(3) Die Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsstellen des Einzelhandels haben ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 zu erstellen. Sie haben die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 obligatorischen Möglichkeiten zur Handdesinfektion im Eingangsbereich bereit zu stellen. In der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr darf kein Alkohol verkauft oder ausgegeben werden. […]

(5) Vor und in Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels, in abgeschlossenen Verkaufsständen, in überdachten Verkehrsflächen von Einkaufszentren, auf den jeweils dazugehörigen Parkflächen und auf Wochenmärkten haben Kundinnen und Kunden und dort Beschäftigte in Bereichen mit Publikumsverkehr nach Maßgabe von § 2a Absatz 1a eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen von Satz 1 sind Beschäftigte, wenn die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird. Die Betreiberin oder der Betreiber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung dieser Pflicht zu gewährleisten

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210122_Corona-Bekaempfungs-VO.html#doc27ac3e48-4a5d-4e50-a7d1-3c8c2ba796d3bodyText10

§ 22 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 25. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Corona-Bekämpfungsverordnung vom 8. Januar 2021, ersatzverkündet am 8. Januar 2021 auf der Internetseite

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210108_CoronaVO.html

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 14. Februar 2021 außer Kraft.

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210122_Corona-Bekaempfungs-VO.html#doc27ac3e48-4a5d-4e50-a7d1-3c8c2ba796d3bodyText10

Thüringen

lt. mdr.de: Corona-Lockdown in Thüringen wird verlängert 

Stand: 02. Februar 2021, 20:19 Uhr

In Thüringen wird der Corona-Lockdown um weitere fünf Tage verlängert. Nach Angaben von Regierungssprecher Falk Neubert hat das Kabinett beschlossen, die bestehende Thüringer Verordnung bis zum 19. Februar zu verlängern. Damit bleiben auch die damit verbundenen Auflagen in Kraft und Geschäfte, Gaststätten, Schulen und Kindergärten weiter geschlossen.

Ursprünglich sollte die Verordnung bis zum 14. Februar gelten. Laut Neubert wird die Verlängerung nötig, damit genug Zeit bleibt, um die Beschlüsse der kommenden Bund-Länder-Konferenz am 10. Februar in eine neue Thüringer Verordnung einfließen zu lassen. Daran müsse auch der Landtag beteiligt werden – und dies dauere mehrere Tage. […]

Quelle: https://www.mdr.de/thueringen/corona-lockdown-verlaengert-100.html

Medieninformationen der Landesregierung zur COVID-19 Pandemie

02.02.2021
Erstellt von Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Thüringen passt Quarantäneregelungen für Reiserückkehrer an Bundesvorgaben an / Geltende Corona-Verordnungen werden bis 19. Februar verlängert

In Thüringen tritt am Mittwoch, den 3. Februar 2021, die Sechste Thüringer Quarantäneverordnung in Kraft. Thüringen setzt damit die bundesweit verschärften Regelungen für Reiserückkehrende aus sogenannten „Virus-Variantengebieten“ um. Anders als in der Musterquarantäneverordnung des Bundes wird im … zur Detailseite

Quelle: https://corona.thueringen.de/

Verlängerung des Lockdowns bis 31. Januar 2021

Die seit Mitte Dezember geltenden Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie gelten bis zum 31. Januar 2021. Damit wurde der ursprünglich bis zum 10. Januar geplante Lockdown verlängert. 

Mobilitätsbeschränkungen

Jede Person ist angehalten, Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung, die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen sowie Aktivitäten, die der Erholung oder individuellen sportlichen Betätigung dienen, innerhalb einer Entfernung von nicht mehr als 15 km vom Wohnort zu erledigen.

Einzelhandel

Leicht gelockert wurden die Regeln für den Einzelhandel. Einzelhandelsgeschäfte und Baumärkte dürfen einen Abholservice außerhalb ihrer Geschäftsräume anbieten. Voraussetzung dafür ist, dass kontaktlos bezahlt und abgeholt wird. […]

Quelle:https://www.mdr.de/thueringen/thueringen-corona-lockdown-verschaerfung100.html#sprung0

 

 

Diesen Beitrag teilen