Bayern – Öffnungsperspektiven ab 8. März 2021

Bayern

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. März 2021:

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  1. Öffnungsperspektiven
    Ab 8. März 2021
    • Nach den ersten Öffnungen bei Schulen, Friseuren und in einzelnen weiteren Bereichen werden ab dem 8. März 2021 Buchhandlungen dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m² Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m² wieder öffnen. Unter gleichen Voraussetzungen werden Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder geöffnet.
  2. Frühestens ab 8. März 2021
    In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sind ab dem 8. März 2021 inzidenzabhängig folgende weitere Öffnungen möglich:

Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, gilt:

  • Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m².
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Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 besteht, gilt:

  • Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click & meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann.
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Notbremse: Steigt die 7-Tages-Inzidenz über den für die jeweiligen Öffnungen maßgeblichen Inzidenzwert von 50, gelten jeweils die Regelungen für Gebiete mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100, gelten wieder die Regelungen, die bis zum bis zum 7.3.2021 gegolten haben.

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Quelle: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-4-maerz-2021/

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