Gutscheine sind drei Jahre gültig – ohne Ausnahme

Gerade im Vorweihnachtsgeschäft werden viele Gutscheine verkauft. Was Sie als Händler dazu wissen müssen: Gutscheine sind drei Jahre lang gültig.

Sollten Sie andere Zeiträume festlegen, beispielsweise durch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dann riskieren Sie eine Abmahnung.

Quelle: Newsletter IHK Darmstadt vom 02.12.2016

Unser Tipp:

Die Mehrwertsteuer auf Gutscheine ist erst beim Einlösen abzuführen.

Dies wird in der Praxis oft verkehrt gemacht: Viele Gutscheine werden nicht eingelöst – verschenken Sie daher kein Geld!

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