Schleswig-Holstein: Geschäfte dürfen wieder öffnen

Nach Monaten des Lockdowns zielten die Vereinbarungen von Bund und Ländern auf mehr Normalität. […] Voraussichtlich am Sonnabend werde die Landesregierung die neue Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlichen. Ab Montag (8. März) sollen dann unter anderem die Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen dürfen. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Es ist auch möglich, Termine zu verein-baren. Auf freiwilliger Basis können die Geschäfte die Kontaktdaten ihrer Kunden erfassen, dafür wird die Nutzung von Apps empfohlen.

Sollte der Inzidenzwert über 50 steigen, müssen die Kunden vor dem Einkauf einen Termin vereinbaren. Darüber hinaus gilt eine Kundenbegrenzung je Quadratmeter Ladenfläche (ein:e Kund:in pro 20 Quadratmeter, ab einer Fläche von 800 Quadratmetern ein:e Kund:in pro 40 Quadratmeter) und die Laden-Betreiber:innen müssen die Kontaktdaten ihrer Kund:innen erfassen. Steigt der Inzidenzwert landesweit über 100, muss der Einzelhandel wieder schließen. Bestellte Waren können dann nur noch nach Voranmeldung abgeholt werden (Click & Collect).

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/I/210304_mp_corona_landtag.html  

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