Hessen: Was gilt ab Montag in Hessen? Die Regelungen im Einzelnen
Die bestehenden MaĂnahmen und BeschrĂ€nkungen bleiben bis zum 28. MĂ€rz bestehen. DarĂŒber hinaus wurden folgende Lockerungen ab dem 8. MĂ€rz vereinbart:
[âŠ]Einkaufen / Einzelhandel
BaumĂ€rkte, GartenmĂ€rkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dĂŒrfen öffnen.
Alle weiteren GeschĂ€fte dĂŒrfen âClick & Meetâ anbieten, also Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung. Es gelten zudem ZugangsbeschrĂ€nkungen: Eine Person je angefangener 40 qm VerkaufsflĂ€che.