Hamburg – Erste Öffnungsschritte nach Lockdown in der Corona-Pandemie

Hamburg setzt Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um

[…]

Verlängerung des Lockdowns

Die bestehenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden grundsätzlich und bundesweit bis zum 28. März 2021 verlängert. Änderungen der Hamburger Corona-Verordnung werden gemäß der Beschlüsse der MPK in den im Folgenden dargestellten Punkten vorgenommen. Die neue Rechtsverordnung tritt am Montag, 8. März 2021, in Kraft und gilt bis 28. März 2021 […]

Öffnungsschritte zum 8. März 2021

[…]

Ab kommenden Montag können in Hamburg Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte mit entsprechenden Hygienekonzepten sowie einer Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10qm Verkaufsfläche öffnen. Ab 800qm Verkaufsfläche dürfen pro 20qm eine Kundin bzw. ein Kunde den Laden betreten. Baumärkte dürfen unter den gleichen Bedingungen nur ihre abgegrenzten Gartencenter-Bereiche öffnen.

Allen anderen Bereichen des Einzelhandels dürfen nach dem Prinzip „click & meet“ und unter Beachtung der Hygiene- und Schutzkonzeptpflicht öffnen. Mit vorheriger Terminbuchung darf eine Kundin bzw. ein Kunde pro 40qm Verkaufsfläche den Laden betreten („Terminshopping“).

[…]

Weitere Öffnungsschritte

Abhängig vom Infektionsgeschehen sind Öffnungsschritte in weiteren Bereichen frühestens zum
22. März 2021 möglich. Dies betrifft Kultureinrichtungen und die Außengastronomie sowie weitere Erleichterungen für den Einzelhandel. Hierüber berät der Senat zu gegebener Zeit.

[…]

Quelle: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14941840/2021-03-04-sk-corona-verordnung/

Diesen Beitrag teilen