Hessen: Was gilt ab Montag in Hessen? Die Regelungen im Einzelnen

Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen. Darüber hinaus wurden folgende Lockerungen ab dem 8. März vereinbart:

[…]

Einkaufen / Einzelhandel

Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen.

Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten, also Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung. Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: Eine Person je angefangener 40 qm Verkaufsfläche.

Quelle: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/kabinetts-beschluesse-im-anschluss-an-die-bund-laender-beratungen-0

 

Diesen Beitrag teilen