Nordrhein-Westfalen: Lockerungen im Einzelhandel
Blumenläden, Gartenmärkte, Buchhandlungen und Schreibwarenläden dürfen wieder öffnen. Andere Lockerungen sind abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz, also den Infektionszahlen innerhalb einer Woche und pro 100.000 Einwohner gerechnet. Aktuell (Stand: Sonntag) liegt die NRW-Sieben-Tage-Inzidenz bei 65.1, also unter der Grenze von 100. Damit dürfen ab Montag auch alle anderen Einzelhandelsgeschäfte wieder aufmachen. Einkaufen ist allerdings nur nach vorheriger Terminvergabe und mit begrenzter Kundenzahl möglich. […] Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-lockdown-regeln-nrw-100.html Welche Geschäfte in NRW dürfen
