Ladenöffnungen / Maskenpflicht: Ăbersicht der Regelungen
Baden-WĂŒrttemberg: Ăffnung kleinerer und mittlerer LĂ€den ab 20. April 2020 mit bis zu 800 qmÂČ VerkaufsflĂ€che, allerdings nur unter strengen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Die KontaktbeschrĂ€nkungen und die Abstandspflicht bleiben weiter in Kraft. Maskenpflicht: Die Landesregierung in Stuttgart hat an diesem Vormittag eine landesweite Maskenpflicht fĂŒr GeschĂ€fte und den ĂPNV beschlossen inklusive Bahnsteige und Bushaltestellen. Sie tritt am kommenden Montag 27.04.2020 in