Umstellung Kassensystem – Hessen gewährt Fristverlängerung bei technischer Nachrüstung
Autor: Uwe Zahlten, 15. Juli 2020 Bis zum 30. September müssen alle Registrierkassen mit der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nachgerüstet werden. Hessen gewährt nun gemeinsam mit vier weiteren Bundesländern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das “Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” verpflichtet Unternehmen seit Jahresbeginn, die digitalen Aufzeichnungen der Kassensysteme mit einer zusätzlichen zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Infolge fehlender