Bundesregelung zur Notbremse beschlossen

[…] Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch wichtige Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die zentrale Neuerung: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen. […] Öffnungen von Geschäften: Auch bei einer hohen Inzidenz wird die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen verlässlich sichergestellt. Geöffnet

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Baden Württemberg: Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung

Die Landesregierung hat am 27. März 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 29. März 2021. Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung […] Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click & Collect bzw. Click & Meet Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um. […] Zusätzlich

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Saar-Gericht kippt die Corona-Regeln für Geschäfte / Einzelhändler öffnen ihre Läden

Einzelhändler öffnen ihre Läden 12.03.2021 | 06:38 Uhr Quelle: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/einzelhandelsverband_laeden_oeffnen_nach_gerichtsurteil_100.html Nachdem das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch einige Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt hat, haben viele Einzelhändler schnell reagiert und ihre Läden geöffnet. Ab heute dürften die meisten Läden in den Innenstädten wieder offen sein. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes fällt die Pflicht zur Terminvergabe weg und pro Kunde sind nur 15 Quadratmeter nötig. Fabian Schulz, der

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Hamburg – Erste Öffnungsschritte nach Lockdown in der Corona-Pandemie

Hamburg setzt Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um […] Verlängerung des Lockdowns Die bestehenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden grundsätzlich und bundesweit bis zum 28. März 2021 verlängert. Änderungen der Hamburger Corona-Verordnung werden gemäß der Beschlüsse der MPK in den im Folgenden dargestellten Punkten vorgenommen. Die neue Rechtsverordnung tritt am Montag, 8. März 2021, in Kraft und gilt bis 28. März 2021 […] Öffnungsschritte zum 8. März 2021 […] Ab kommenden

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Niedersachsen – Konkretisierung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz für Niedersachsen

Am Morgen nach der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz haben sich Koalitionsausschuss und Kabinett mit der Konkretisierung der gestrigen Beschlüsse für das Land Niedersachsen befasst. Hier die wesentlichen Ergebnisse der Beratungen: Niedersachsen wird die in der MPK getroffenen Vereinbarungen zeitnah umsetzen. Die wesentlichen Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung werden verlängert bis zum 28. März 2021. Die folgenden Änderungen treten ab Montag, 8. März 2021 in Kraft: […] Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen […] Der sonstige

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Hessen: Was gilt ab Montag in Hessen? Die Regelungen im Einzelnen

Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen. Darüber hinaus wurden folgende Lockerungen ab dem 8. März vereinbart: […] Einkaufen / Einzelhandel Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen. Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten, also Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung. Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: Eine Person je angefangener 40 qm Verkaufsfläche. Quelle: https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/kabinetts-beschluesse-im-anschluss-an-die-bund-laender-beratungen-0  

Nordrhein-Westfalen: Lockerungen im Einzelhandel

Blumenläden, Gartenmärkte, Buchhandlungen und Schreibwarenläden dürfen wieder öffnen. Andere Lockerungen sind abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz, also den Infektionszahlen innerhalb einer Woche und pro 100.000 Einwohner gerechnet. Aktuell (Stand: Sonntag) liegt die NRW-Sieben-Tage-Inzidenz bei 65.1, also unter der Grenze von 100. Damit dürfen ab Montag auch alle anderen Einzelhandelsgeschäfte wieder aufmachen. Einkaufen ist allerdings nur nach vorheriger Terminvergabe und mit begrenzter Kundenzahl möglich. […] Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-lockdown-regeln-nrw-100.html Welche Geschäfte in NRW dürfen

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Berlin: Was in Berlin jetzt erlaubt ist – und was verboten

Wegen der Sorge vor den Coronavirus-Mutationen bleibt das öffentliche und private Leben noch bis mindestens 28. März eingeschränkt – auch in Berlin. Gleichzeitig gibt es Lockerungen, die teilweise an Inzidenzzahlen gekoppelt sind. Ein Überblick. […]  Einkaufen Der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien und Tierbedarfsgeschäfte dürfen in Berlin öffnen – ebenso Optiker, Hörgeräte-akustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten und Banken sowie Buch-handlungen. Gartencenter, Blumenläden und Babyfachmärkte dürfen seit dem 7. März

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Schleswig-Holstein: Geschäfte dürfen wieder öffnen

Nach Monaten des Lockdowns zielten die Vereinbarungen von Bund und Ländern auf mehr Normalität. […] Voraussichtlich am Sonnabend werde die Landesregierung die neue Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlichen. Ab Montag (8. März) sollen dann unter anderem die Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen dürfen. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Es ist auch möglich, Termine

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Baden-Württemberg: Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung

Änderungen zum 8. März 2021 Der Bund und die Länder haben sich bei ihrem Treffen am 3. März auf stufenweise inzidenzabhängige Lockerungen geeinigt**. Diese sehen zum 8. März Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen vor. Fällt in einem Landkreis oder Stadtkreis die 7-Tage-Inzidenz stabil (also mindestens fünf Tage in Folge) unter 50, treten hier weitere Lockerungen in Kraft. In Landkreisen und Stadtkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt,

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